AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundesalons Wunderfell. Inhaberin Anita Schmitt, Nauheimer Str. 12, 60486 Frankfurt / Main.

I. ALLGEMEINES

1. Der Hundesalon Wunderfell, Inhaberin Anita Schmitt, Nauheimer Str. 12 in 60486 Frankfurt am Main, wird nachfolgend kurz als Hundesalon Wunderfell bezeichnet.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote und Verträge von Hundesalon Wunderfell im Zusammenhang mit Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen an Hunden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn dies von Hundesalon Wunderfell ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.

Der Hundesalon Wunderfell führt eine Bildergalerie von Kundenhunden auf der Homepage. Sollte der Tierhalter nicht einverstanden sein, so wird um entsprechende Mitteilung vor der Pflegebehandlung gebeten.

Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich und im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hundesalon Wunderfell gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung.

 

II. PFLEGEBEHANDLUNGEN EINSCHLIESSLICH FRISEURLEISTUNGEN

1. Alle Pflegebehandlungen an Hunden von Hundesalon Wunderfell werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.

2. Ausgangspunkt für alle Leistungen ist neben einer hohen Qualität die Erhaltung der Gesundheit des Hundes unter ständiger Beachtung des Tierschutzes.

3. Der Hundesalon Wunderfell behält sich das Recht vor, wahlweise Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Leistungsausführung gemäß dem Auftrag des Kunden liegt im pflichtgemäßen Ermessen vom Hundesalon Wunderfell.

4. Der Hundesalon Wunderfell vereinbart mit seinen Kunden Termine zur Durchführung der Aufträge. Soweit der Kunde verhindert ist und einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, ist er gehalten, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann.

Ansonsten wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% des vorher vereinbarten Preises in Euro erhoben.

Diese Ausfallgebühr ist sofort fällig und vor einer Neuvergabe eines Termines per Banküberweisung oder Bar zu zahlen.

Bei einer Verspätungszeit des Kunden ab 30 Minuten behält sich der Hundesalon Wunderfell vor, diesen abzusagen.

Es wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vorher vereinbarten Preises in Euro erhoben.

 

III. PREISE UND BEZAHLUNG

1. Der Preis richtet sich grundsätzlich nach dem Pflegezustand des Hundes und bezieht sich auf gepflegte, filzfreie Hunde und nach der angegebenen Rasse.

2. Zu den gesondert entstehenden Kosten gehören insbesondere: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte. Der Hundesalon Wunderfell ist berechtigt, nennenswerte Zeit Verzögerungen durch Unruhe des Hundes als Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

3. Sofern zwischen dem Kunden und dem Hundesalon Wunderfell nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Bezahlung des Auftrags bei Abholung des Hundes unverzüglich und in Bar oder per PayPal fällig. Eine Pflegebehandlung auf Rechnung wird grundsätzlich ausgeschlossen.

 

IV. HAFTUNG

1. Der Hundehalter versichert mit seiner Beauftragung, dass es mit dem zu behandelnden Hund bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die bei einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

2. Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass der Hund haftpflichtversichert ist.

3. Sollte der Hund im Zeitraum der Behandlung erkranken oder sich verletzen, behält sich der Hundesalon Wunderfell im Sinne des Hundes vor, einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.

4. Für Schäden oder Krankheiten, die der Hund während der Behandlungszeit erleidet, sei es in An- oder Abwesenheit des Kunden, wird der Hundesalon Wunderfell nicht haftbar gemacht, es sei denn, der Hundesalon Wunderfell hat die Schäden oder Krankheiten selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung vom Hundesalon Wunderfell wird insoweit ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle einer bewiesenen Haftung des Hundesalon Wunderfell haftet der Hundesalon Wunderfell im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung.

5. Der Hundesalon Wunderfell haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen der Hund während der Behandlungszeit entflieht und hieraus ein Schaden entsteht. Ferner entfällt die Haftung des Hundesalons Wunderfell in Fällen, in denen durch Pflegeprodukte, trotz ausgewiesener Verträglichkeit, Schäden entstehen, oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starker Unruhe des Hundes, dieser während der Behandlung trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

6. Der Hund ist vom Kunden unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

7. Liegt ein von dem Hundesalon Wunderfell zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist der Hundesalon Wunderfell zu zwei Nachbesserungen nach entsprechender Terminvereinbarung berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc. vom Kunden geltend gemacht werden können.

V. GERICHTSSTAND

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand Amtsgericht Frankfurt.

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